Wie Österreichische Medien berichten, nutzt die österreichische Polizei mit Genuss ihre neuen Überwachungsmöglichkeiten. Zitat:" Ich habe manchmal den Eindruck, wir werden ähnlich stark überwacht wie seinerzeit die DDR-Bürger von der Stasi. Diese Aussage tätigte der Präsident des Österrechischen Verfassungsgerichtshofes Karl Korinek in einem Intervew im ORF Radio.
Polizei nutzt SPG-Befugnisse stark 2.766 Anschlussinhaber ausgeforscht
Die Polizei nutzt die neuen Überwachungsbefugnisse, die ihr durch SPÖ und ÖVP im Rahmen der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes [SPG] verliehen worden sind, rege aus, schreibt die "Presse" aufgrund einer internen Statistik des Innenministeriums. Demnach seien in den ersten fünf Wochen 2008 die Standorte von 82 Handynutzern lokalisiert und 2.766 Anschlussinhaber ausgeforscht worden.
Bereits im Februar hatte der Mobilfunker T-Mobile einen steilen Anstieg der Abfragen gemäß SPG bekanntgegeben. So seien bereits im ersten Monat seit Inkrafttreten der Novelle 63 Standortpeilungen allein bei T-Mobile verlangt worden. Wenn man bedenkt dass es in Österr. mehrere Mobilnetz Betreiber gibt, liegt der Schluss nahe, dass die Zahl in Wirklichkeit noch höher ist.
22 IP-Checks
In 22 Fällen verlangten die Sicherheitsbehörden Auskunft darüber, welche persönlichen Daten sich hinter IP-Adressen und E-Mails verbargen. 540-mal wurden Internet-Nutzer auf Grund der Annahme einer konkreten Gefahrensituation [Hilfeleistungspflicht oder Verdacht auf eine bevorstehende schwere Straftat] ausgeforscht. Von 82 Handynutzern - also im Schnitt 2,3 täglich - erfragten die Behörden bei den Betreibern den momentanen [oder zuletzt registrierten] Aufenthaltsort. Bei 29 davon geschah das auf Grund der Annahme von Selbstmordgefährdung. Anscheinend war Österreich vor diesem Überwachungsgesetzt das Land der Selbstmörder.
Un hier herrscht sogar unter den zerstrittenen Koalitionparteien Einigkeit. Das vom Innenministerium und von den Sicherheitssprechern von ÖVP und SPÖ, Günter Kößl und Rudolf Parnigoni vorgebrachte SPG-Anwendungsszenario, nach dem mittels Handy-Ortung vorwiegend verirrte und verletzte Bergwanderer oder verschüttete Lawinenopfer aufgespürt werden sollten, scheint dagegen nicht aufgetreten zu sein. Während des fünfwöchigen Untersuchungszeitraums sei kein einziger Fall registriert worden, heißt es.
Interessant an der Statistik des Innenministeriums ist auch, dass sich der zuständige Rechtsschutzbeauftragte, der von der Politik stets als Wächter über die Zulässigkeit derartiger Polizeianfragen dargestellt wurde, nicht an eine solche Fülle von Fällen erinnern kann. "Diese Zahlen übersteigen jene, die mir vorliegen, deutlich", sagt Theodor Thanner, der über alle Überwachungsanfragen der Polizei gemäß SPG zu informieren wäre.
Unklar bleibt auch, welche kriminalistischen Hintergründe zu einer derartigen Vielzahl an Überwachungen und Anfragen führte. Ob dahinter wirklich die Suche nach vermeintlichen Verbrechern steckt, oder so mancher Beamte die Gelegeneheit für private Kontrolle (Ehepartner, Nachbar, etc.) nutzte bleibt offen. Es gibt wie die Aussagen zeigen keine wirksame Kontrolle oder wirksamen Schutz des privaten Bereiches. Und nur zu leicht kommen unschuldige durch Schlamperlei oder einfach durch Fehler in Verdacht.