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Internet Sperren

sperre.jpg Auch in Österreich wird wie in vielen anderen europäischen Ländern, über die Sperre des Internet Zuganges für "böse" Leute diskutiert. Die frage was sich aber dabei immer stellt, wer sind böse Leute, wer entscheidet was sein darf und was nicht ? Das internet hat es vor dem Einzug der Juristen und Gerichte ins Netzwerk recht gut verstanden, sich selbst zu regeln und eine art "Selbstreinigungsprozess" sorgte für Meinungsvielfalt und Darstellung.

Das Lieblingsargument der Befürworter dieser sperren ist das alte Lied von der Kinderpornografie. das dies aber auch nach sich ziehem müsste, das in Zukunft niemand mehr einen verschlossenen Brief per Post versenden darf (da könnten anstössige Fotos drinnen sein), kommt dabei nicht zur Sprache. Dieses Argument zieht auf keinen Fall. So verwerflich es auch sein mag, aber die Bekämpfung dieser Machenschaften muss dort erfolgen wo sie entstehen (oft genug innerhalb der Familien, wie sich leider nun heruas stellte), auf keinen Fall sind Systemadministratoren oder Webmaster hier als verlängerte Arme von Behörden einzusetzten.

Ein weiteres reges Interesse an diesen Sperren hat die Medienindustrie, die laufend vorrechnet, wie hoch ihre angeblichen Verluste durch "böse" Filesharer sind, die in Form von mp3 oder avi Formaten mittels Torrent oder anderen Techniken Musik-Video und anderes geschützes Material tauschen. Dabei geht es einfach um eine grosse Menge Geld, wer hier mit moralischen Argumenten kommt, der darf sich laut der Scheinheiligkeit bezichtigen lassen. Liebe Medienindustrie, zuerst im eigenen Stall sauber machen. Wie ist es nur möglich, das Filme noch bevor sie in einem Kino gezeigt wurden, bereits (in meist schlechter Qualität) zum Download über solche Seiten angeboten werden ? Oftmals schwache Drehbücher, dafür viel Publicity duch das Jammern die bösen Filesharer hätten das Geschäft an der Kinokassa verdorben, das zieht auch nicht mehr ewig. Und nicht zuletzt, es hat sich heraus gestellt, dass die eifrigsten Kunden im CD Laden oder an der Kinokassa diejenigen sind, die Musik oder Filme auch aus Filesharing Quellen beziehen. So wie eben manche Musiker dies als Werbung für ihre Produkte betrachten. In Musikerkreisen gilt der Spruch "wer nicht gedownloaded wird, der ist down". MIt Aktionen wie in den USA, wo von Hausfrauen oder Studenten für das herunterladen einiger Songs Millionenbeträge verlangt werden, wird sich für die Medienindustrie nichts zum besseren wenden.

Der nächste Interessenskreis der von einer starken Zensur im Netz profitieren würde, wäre wohl die Verlage von Büchern und Zeitschriften. Denen ist es oft ein Dorn im Auge, das Leser ihre Inhalte kostenlos online konsumieren können. Daher bieten manche Medien ihre Inhalte nur einem Zahlenden Leserkreis an. Aber was wenn jemand der so einen Zugang hat auf die Idee kommen könnte, das ganze dann mittels Copy&Paste einem grösseren Leserkreis zur Verfügung zu stellen ? Da könnte man glatt um einige Euros sterben.

Die Frage stellt sich nun, sind wir bereit um die Einnahmen einiger (mächtiger) Gruppen zu sichern, auf ein Stück Freiheit zu verzichten ? Politiker die nicht selten wenig von der Materie "Internet" verstehen folgen gerne den Argumenten lauter Lobbys die sie mit Argumenten füttern und werden auf diese Art zu braven Erfüllungsgehilfen.

Die Gefahr, das bald jeder der als unbequem aufgefallen ist, vor einem gesperrten Internetzugang sitzt, wird nicht erkannt. In Öberösterreich haben sogar die Grünen Oberösterreichs (teilweise) eine Petition zur Einführung dieser Sperren unterschrieben. Auf eine Frage warum und aus welchen Beweggründen, kam folgende Antwort:

(Da es sich um eine normale Mail handelt, veröffentliche ich sie hier einfach. Es soll aber schon vorgekommen sein, das Leute wegen so etwas verklagt wurden, oder wird jetzt die Seite gesperrt?) Ich nehme nicht an, dass diese Anwort etwas geheimes enthält.

vielen Dank für Ihre Reaktion zur Resolution an die Bundesregierung betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderpornografie (Initiativantrag 1875 BlgOöLT XXVI. GP), die am 7. Mai 2009 im Oö. Landtag einstimmig verabschiedet wurde.Die Zustimmung der Grünen Oö erfolgte von den Abgeordneten Gottfried Hirz, Ulrike Schwarz und Maria Wageneder.

Kritik, insbesondere von uns grundsätzlich wohlgesonnenen Menschen, ist sehr willkommen. Gleich vorweg möchten wir bekräftigen, dass wir die geäußerten Bedenken im vorliegenden Zusammenhang sehr, sehr ernst nehmen und uns diese auch ganz wesentlich und wichtig erscheinen. Die zahlreichen aufmerksamen Beiträge zu diesem sensiblen Thema unterstreichen die Bedeutung dieser Thematik.

Den Grünen und besonders den Grünen Oberösterreich sind die Grund- und BürgerInnenrechte - wie wir in dieser Legislaturperiode schon mehrfach bewiesen haben - enorm wichtig und ein großes Anliegen. Dazu gehört selbstverständlich die Gewährleistung der Meinungsfreiheit, auch im Bereich der sogenannten "Neuen Medien", wie insbesondere dem Internet. Wir verstehen und teilen die grundsätzliche Besorgnis, denn auch die Grünen Oberösterreich wollen keinesfalls eine "Zensur" von Medieninhalten, sondern steht für die Grünen der Schutz der Grundrechte im Vordergrund. Allerdings ist bereits an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass auch die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Grund- und Freiheitsrechte keine grenzen- und schrankenlosen Rechte darstellen bzw. zum Teil über immanente Schranken verfügen.

Bei der in Rede stehenden Landtagsbeilage 1875/2009 handelt es sich um eine Aufforderung des Landes Oö. an die Bundesregierung, im Bereich der Bekämpfung der Kinderpornografie zusätzliche Maßnahmen zu setzen. Formaler Hintergrund für den Antrag ist, dass die Gesetzgebungskompetenz in diesem Zusammenhang ausschließlich beim Bund liegt (es betrifft hauptsächlich Strafrecht, Strafprozessrecht, Medienrecht und Telekommunikationsrecht). Obwohl die Bundesländer in diesen Bereichen keine Kompetenzen haben, können sie jedoch den Bund auffordern, entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten. Da den Grünen Oberösterreich die möglichst effektive Zurückdrängung der nationalen und internationalen Kinderpornografie auf allen Ebenen im Interesse aller Betroffenen, vor allem der Kinder, die das "schwächste und schutzloseste Glied der Kette" darstellen, ebenfalls ein wichtiges Anliegen ist, haben wir diese Aufforderung an den Bund bewusst unterstützt. Der weitere Diskussionsprozess sowie die allenfalls konkreten Umsetzungsmaßnahmen müssen in der Folge auf Bundesebene erfolgen.

Dabei war uns die Diskussion in anderen europäischen Ländern, vor allem auch der BRD, durchaus bewusst und sehen wir auch die dort auftretenden Problemfelder, die in Österreich auch keinesfalls "nachgemacht" werden sollten! Der Bezug auf das "Deutsche Modell" wurde in erster Linie deshalb erwähnt, weil in der BRD zuerst der Weg in Richtung Selbstverpflichtung der Provider gewählt wurde, was besonders auch aus unserer Sicht den ersten Schritt darstellen und dem erst in einem weiteren Schritt eine gesetzliche Regelung nachfolgen sollte. Darauf wird in der Begründung des Antrages auch ausdrücklich Bezug genommen. Im Unterschied zur BRD hat in Österreich das Zweite Gewaltschutzgesetz außerdem den Tatbestand des § 207a StGB insoweit erweitert, als nunmehr auch der „wissentliche (!) Zugriff auf eine pornographische Darstellung Minderjähriger“ unter Strafe gestellt wird - und umgekehrt das tatsächlich zufällige Aufrufen von Websites mit solchen Inhalten nicht kriminalisiert wird. Im Sinne eines möglichst umfassenden Opferschutzes, ist es unserer Meinung nach ganz wesentlich der weiteren – und vor allem ganz leichten – Ausbreitung der Kinderpornografie via Internet auch durch das Mittel von Seitensperren zu begegnen. Das Wegbrechen jedes größeren oder kleineren Segmentes dieses Marktes wird Wirkung zeigen und je kleiner und geringer das Marktpotential für die Kinderpornografie gehalten werden kann, umso besser - vor allem für die Opfer.

Was aus unserer Sicht im weiteren Diskussions- und Umsetzungsprozess allerdings von besonderer Bedeutung sein wird und uns vor allem von den Vorschlägen in der BRD unterscheidet, ist der Umstand, dass wir Grüne der Meinung sind, dass derartige Sperren zum einen ein vorgelagertes rechtstaatliches Verfahren erfordern und zum anderen eine parallele Grundrechtskontrolle - etwa eine/n Grundrechtsbeauftragte/n oder ein entsprechendes Grundrechtsgremium - unbedingt gewährleistet sein muss und zwar nicht nur hinsichtlich der Sperrlisten selbst, sondern vor allem auch der allenfalls im Zusammenhang mit solchen Sperren gesammelten Daten. Denn unserer Ansicht nach sind derartige Maßnahmen nur mit einem begleitenden Grundrechtsschutz zulässig und rechtfertigbar.

Unter dieser Vorraussetzung, dass ein rechtsstaatliches Verfahren, eine strenge Handhabung und die Grundrechtskontrolle gesichert sind, stellen die vorgeschlagenen Maßnahmen einen adäquaten Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte dar und kann die Möglichkeit willkürlicher Zensur beseitigt werden.

Unter diesem Gesichtspunkt stehen sich "Kinderpornografie" und "Meinungsfreiheit" auch nicht gegenüber. Das "world wide web" als Trägermedium für Inhalte muss mit denselben Garantien gesichert sein, wie alle übrigen Medien und Medieninhalte auch. Aber es kann dabei keinen Unterschied machen, mit welchem Medium ein tatsächlich verbotener und klar abgrenzbarer Inhalt transportiert wird: Kinderpornografische Inhalte sind in jeder Hinsicht und auf welchem Medium auch immer zu unterbinden - ganz gleich ob im Internet, auf DVD's, CD-ROM's, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften etc. oder im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen. Für jedermann/jederfrau ist beispielsweise unbestritten klar, dass der Verleiher oder die Verleiherin von Videokassetten oder DVD’s dafür zur Verantwortung gezogen wird, wenn kinderpornografisches Material weitergegeben wird. Für die Kinderpornografie ist außerdem noch zu betonen, dass es sich dabei nicht um Gesinnung oder Meinung handelt, sondern um eines der abscheulichsten Sittlichkeitsverbrechen, das unsere Strafrechtsordnung kennt.

In diesem Zusammenhang ist unserer Meinung nach eben auch die Verantwortung der „KommunikationsmittlerInnen“ hervorzuheben und nicht bloß die Strafverfolgung der ProduzentInnen einerseits und KonsumentInnen andererseits. Denn die Vermittlung kinderpornografischer Inhalte trägt ebenfalls ganz wesentlich zur Aufrechterhaltung dieser in jeder Hinsicht zu verurteilenden Machenschaften bei und ist daher im Sinne eines umfassenden und wirksamen Opferschutzes genauso mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln zu unterbinden.

Die teilweise behauptete bloß temporäre Wirksamkeit, die Wirkungslosigkeit oder die Umgehungsmöglichkeiten der geforderten Maßnahmen sind aus unserer Sicht kein tragfähiges Argument dagegen, denn selbst wenn nur ein geringer Wirkungsgrad eintritt, bedeutet dies bereits einen kleinen und ganz wichtigen Erfolg gegen die Kinderpornografie. Internetsperren sind eine zusätzliche Handlungsalternative, aber eben weil dieses Thema so wichtig ist, wollen wir auch auf dieser Ebene Maßnahmen anregen. Wir nehmen auch das häufig geäußerte Argument, dass es schärferer Aktionen gegen die Serverbetreiber selbst etc. braucht, gerne zum Anlass dies künftig verstärkt zu fordern, damit nicht nur den Sperren, sondern vor allem auch der dauerhaften Beseitigung kinderpornografischen Materials durch Serverbeschlagnahmen etc. zusätzliches Augenmerk von den Sicherheitsbehörden geschenkt wird. Allerdings kann sich dies aus Österreichischer Sicht lediglich auf in Österreich befindliche Anlagen erstrecken, welche unserer Ansicht und unseren Informationen nach eher die Minderheit darstellen.

Die Grünen Oberösterreich stehen daher weiterhin für umfassende Maßnahmen gegen Kinderpornografie und den Schutz der Opfer, aber auch für die Wahrung der Meinungsfreiheit und der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Grundrechte überhaupt.

Mit freundlichen Grüßen
Gottfried Hirz
Klubobmann der Grünen im Oö. Landtag

www.ooe.gruene.at

Wie erwartet, wieder leider nur das Argument mit der Kinderpronografie.
Liebe Abgeordnete, was kommt als nächstes ? Werden verschlossene Briefe verboten, verschossene Briefkästen, genügt ein Foto meiner 3jährigen auf dem Topf als Kinderporno ? Wer soll entscheiden, was bei uns als normal gilt, wird ein gläubiger Muslime bereits als Porno betrachten, wer stellt welche Regeln auf ? Das solltes ihr mal abklären und nicht immer nur die gleichen Argumente in anderen Floskeln verstecken.

Kinder wurden und werden misshandelt, davon gibt es auch auf diesen Seiten genug Berichte. Dazu zählen aber auch Kinderarbeit, Kinder im Gefängnis oder Kinder die schlicht und einfach verhungern müssen oder als Soldaten missbraucht werden. Nicht zulsetzt deshalb, damit bei uns Handy um 0 Euro und Jeans um 2 Euro verkauft werden können. Das ist die Realität und mit dem Argument den sexuellen Missbruach von Kindern auch nur im geringsten einzudämmen soll womöglich die Berichterstattung über diese Zustände erschwert werden.

Wenn es nach den Wünschen dieser Abgeordneten geht, könnte die www.wrohr.eu ganz schnell verschwunden sein, weil eines der verhungerten Kinder die auf einem der Bilder wahren, unbekleidet starb. Oder war es der Hinweis auf das Unternehmen, welches an der Hungerkatastrophe verdiente ?

Es gäbe noch genügend Argumente, die belegen könnten, dass es technisch jederzeit möglich wäre, jemanden als Konsument von Kinderpornografie darzustellen, aber hier soll niemand auf dumme Gedanken gebracht werden. (Stichwort Trojaner, Viren, Spyware).

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Kommentare

  • Schickes Smartphone

    Klaus E. 18.05.2012 21:44
    Textil, Elektronic, egal. Hautpsache billig. Und die Politiker der EU sehen dabei zu, den so halten sie ...

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  • Schickes Smartphone

    Meister 17.05.2012 08:20
    Erstaunlich, daß wir in Europa nicht in der Lage sind, solche Geräte selber zu produzieren. Bei Autos ...

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  • URA auch für Onlinespeicher

    Meister 17.05.2012 08:12
    schön langsam wird der Computer zum Geldeinwurfauto maten.

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  • Schickes Smartphone

    Georg 16.05.2012 22:34
    Das gilt aber dann für alle Elektronikgerät e, ob aus China oder Indien.

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  • URA auch für Onlinespeicher

    Claudia S. 11.05.2012 10:05
    Es ist eben die Aufgabe einer Kulturministeri n, Geld für die Finanzierung von Musikantenstadl und ...

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- Und ein Impressum gibts auch !