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wie in der alten DDR

b_150_100_16777215_00___images_stories_ueberwachung_Gegen__berwachungsstaat.pngSTASI 2.0, die alte STASI der ehemaligen DDR wäre neidisch, würde sie die Möglichkeiten und Berechtigungen der Österreichischen Executive kennen, wenn es darum geht, den oder die Bürger zu überwachen.

 


Mit der nun beschlossenen Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) bekommt die Polizei umfangreiche neue Überwachungsbefugnisse. Zwar liefen bei der öffentlichen Expertenanhörung im Nationalrat die Opposition sowie Vertreter von Amnesty International (AI) und der Rechtsanwaltskammer Sturm gegen die geplanten Änderungen, aber wie üblich wurde der "Kampf gegen den Terrorismus" in den Vordergrund gestellt, um ein Mittel zu schaffen, mit dem jeder Bürger sofort als Verdächtiger für alles dienen kann.

 

Zu den grossen Befürwortern der SPG Novelle gehört neben Ministerin Doris Bures (SPÖ) auch Peter Gridling, Direktor des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT). Klar, damit werden seine Machtbefugnisse derart gesteigert, dass er in Zukunft mit einem Siegfried Hähnel vergleichbar wäre.

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Was bewirkt nun die neue Novelle des SPG ? Ab sofort, darf jeder Polizist, ohne richterliche Kontrolle jedes Telefon überwachen, den Internet Verkehr, etc. Die Daten werden und bleiben gespeichert, egal ob gegen die betreffende Person weiter ermittelt wird, ob es sich um einen unschuldigen oder gar nur einen Irrtum handelt. Aus diesen Daten können und werden dann für andere Fälle leicht Indizien gestrickt, aus denen sich wenn sonst niemand zu finden ist, leicht ein neuer Verdächtiger zimmern lässt.

Zitat Orf.at:„Das macht mir Angst“ Elisabeth Rech, Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer, wandte sich gegen die Erosion von Gewaltenteilung und Grundrechten. „Der Staat verschärft das Sicherheitspolizeigesetz in regelmäßigen und kurzen Abständen, die Bürgerrechte werden immer stärker eingeschränkt“, so Rech. „Auch der Terrorbegriff wird immer weiter abgeschliffen. Heute gilt schon mittlere Kriminalität als Terrorismus.“

Ab April 2012 werden damit sämtliche Telekom- und Internetverbindungsdaten, E-Mail-Verbindungen und Handystandortdaten für sechs Monate gespeichert und für den Zugriff durch Staatsanwaltschaft und Fahnder bereitgehalten. Das ergibt eine riesige Menge an Daten (wo doch erst die Festplattenpreise so enorm gestiegen sind). Das kostet Geld und soll natürlich schon deshalb auch eifrig genutzt werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass jeder die von ihm verursachten Kosten, bzw. sein Gehalt rechtfertigen will. In Zukunft werden also immer wieder für jedes noch so kleine oder grosse Verbrechen, Verdächtige aufgrund dieser Daten angeklagt werden. Ermittlungen ausserhalb dieses Bereiches werden dann bald überflüssig.

Hohe Kosten Die Vorratsdatenspeicherung wird nach Berechnung des heimischen Providerverbands ISPA hohe Kosten verursachen. Allein die Einrichtungskosten liegen demnach zwischen 15 und 20 Millionen Euro. 20 Prozent dieser Summe tragen die Provider, 63 Prozent das Infrastrukturministerium, nur 34 Prozent das Innenministerium. Vom Justizministerium kommen zunächst nur 360.000 Euro, muss dann aber pro Jahr voraussichtlich drei Millionen Euro für den laufenden Betrieb zahlen. Die Provider bekommen pro Anfrage auch einen Kostenersatz gemäß SPG-Vorgabe.(Quelle orf.at)

Das diese Gesetzte NICHT wirklich zu Verbrechens oder gar Terrorismusbekämpfung taugen liegt auf der Hand. Sie dienen rein der Schaffung eines Datenbestandes über die Bürger. Oder sind Ministerin Bures und ihr Sicherheitdirektor wirklich so dumm zu glauben, Terroristen würden in Österreich ein Telefon unter richtigen Namen und Andresse anmelden um dann ihre streng geheimen Telefonate zu führen ? Wäre es nicht einfacher, in einem Supermarkt einfach ein Wertkartenhandy bar zu kaufen, oder einen Prepair Internetstick ? Echte Ganoven können es sich leisten, das Gerät nach einigen Tagen in die Donau oder einen See zu werfen und ein neues (neue Telefonnummer, oder IP Adresse) zu beschaffen.

Quelle: Orf.at
Die Polizei bekomme mit dem neuen Sicherheitspolizeigesetz mehr Befugnisse. Mehr Kontrolle gebe es allerdings nicht, kritisiert Maria Wittman-Tiwald, Richterin in Wien. Um etwa Peilsender anzubringen oder Handys zu orten, müsse die Polizei lediglich den Rechtsschutzbeauftragten im Innenministerium informieren - auch nachträglich, so Richterin Wittman-Tiwald. Die Betroffenen würden davon nicht verständigt. "Und wer nicht weiß, dass er observiert wird, kann dagegen auch kein Rechtsmittel erheben."

Man fragt sich, ob einer Frau Bures überhaupt bewusst ist, was sie und ihresgleichen damit vom Zaun treten. Haben sie die Berichte über die alte DDR vergessen, wo immer wieder darauf hingewiesen wurde, wie sehr dort die Bürger überwacht und bespitzelt wurden, dass alles aufgeschrieben und abgelegt wurde (die Archive waren ja beeindruckend). Nun wir brauchen solche Archive nicht mehr, wir haben digitale Daten. Die sind klein, handlich, leicht zu manipulieren und vor allem, sie wirken auf den Bürger so ungefährlich.

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Kommentare

  • Schickes Smartphone

    Klaus E. 18.05.2012 21:44
    Textil, Elektronic, egal. Hautpsache billig. Und die Politiker der EU sehen dabei zu, den so halten sie ...

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  • Schickes Smartphone

    Meister 17.05.2012 08:20
    Erstaunlich, daß wir in Europa nicht in der Lage sind, solche Geräte selber zu produzieren. Bei Autos ...

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  • URA auch für Onlinespeicher

    Meister 17.05.2012 08:12
    schön langsam wird der Computer zum Geldeinwurfauto maten.

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  • Schickes Smartphone

    Georg 16.05.2012 22:34
    Das gilt aber dann für alle Elektronikgerät e, ob aus China oder Indien.

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  • URA auch für Onlinespeicher

    Claudia S. 11.05.2012 10:05
    Es ist eben die Aufgabe einer Kulturministeri n, Geld für die Finanzierung von Musikantenstadl und ...

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