Am 4.Juni 2012 war es so weit, das EU Parlament hat dem umstrittenen ACTA Abkommen vorerst mit 438 gegen 39 Stimmen bei 165 Enthaltungen, eine deutliche Abfuhr erteilt. Aber Vorsicht, die Befürworter werden nicht so leicht aufgeben.
Das Problem des Schutzes geistigen Eigentums „verschwindet nicht“, sagte Handelskommissar Karel de Gucht. Vor allem die "europäischen Volksparteien" vertreten hier nicht die Interessen des Volkes, sondern die der Content Industrie. Es kann durchaus passieren, das viele Teile von ACTA versteckt in anderen Beschlüssen, Gesetzten oder Verordnungen doch noch den Weg zum Gesetztesrang finden.
Abwarten will die Kommission die weitere politische Diskussion sowie ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu ACTA. "Wir werden dann mit unseren internationalen Partnern besprechen, wie wir bei dem Thema weitermachen", erklärte De Gucht.
Was der Herr Kommissar De Gucht unter seinen "Partnern" versteht, dürfte wohl klar sein. Nicht die Interessen der Bevölkerung, sondern die Interessen der Medien und Content Industrie liegen ihm am Herzen. Was zählen da noch Bürgerrechte oder Meinungsfreiheit.
Ob ACTA ohne die EU in Kraft tritt, ist nach den Worten von De Guchts Sprecher offen. "Offiziell kann es das", sagte er. Vertragsparteien sind neben der nun ausgeschiedenen EU zehn Staaten, darunter die USA und Japan. Fraglich sei aber, ob das Abkommen ohne die EU "von Wert ist", da die Union der weltgrößte Handelspartner sei, sagte der Sprecher.
| Gegener von ACTA befürchten insbesondere eine Beschränkung der Freiheit im weltweiten Datennetz. Sie bemängeln die langjährige Geheimhaltung der Verhandlungen sowie die schwammigen Formulierung des ACTA-Textes. Zudem wird kritisiert, dass ACTA nicht den Urhebern eines Produktes - etwa Komponisten eines Musikstückes - zugutekomme, sondern allein den Konzernen. (Quelle orf.at) |
Mit der Ablehnung von ACTA wurde vorerst das schlimmste verhindert, jedoch sollte nicht vergessen werden, dass die Volksparteien (EVP = EPP) zuvor noch direkt versucht hatten, die drohende Niederlage zu verhindern und "warnten, dass man die Entscheidung nicht den "Geisterfahrern von der Internet-Autobahn" überlassen dürfe. Man plädierte erneut auf Verschiebung bis zum Entscheid des EUGh, ob ACTA mit den Bürgerrechten kompatibel sei. Die Lobbysten der Industrie leisten ganze Arbeit und dabei handelt es sich um hochbezahlte Spezialisten, die mit Sicherheit auch einen "Plan B" bereit haben.
Während die Kommission sowie die Lobbyisten der Pharma- und Medienkonzerne von Beginn der Verhandlungen laufend Zugang zum Text des Abkommens hatten, wurde den Abgeordneten jede Einsicht in den Text des Abkommens während der gesamten Verhandlungsdauer verwehrt. Sogar die Befürworter waren sich nicht sicher, ob ACTA mit europäischen Datenschutz- und Verbraucherrechten überhaupt vereinbar sei.
Weitere Infos und Quellen: Stopp Acta | Wikipedia ACTA
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