Login Form

wrohr.eu - Start

Weihnachtsverordnung

weihnachtsbaum-k.png In Österreich wiehert öfter der Amtsschimmel und so manche Bestimmung und Verordnung lässt auch die folgende Verordnung durchaus als realistisch erscheinen. Falls es sie in dieser Form noch nicht gibt, wird sie sicherlich auf Betreiben der MA2412 eingeführt werden.

Eine Dienstanweisung für Amtsräume in Österreich:

Arbeitsorganisationsrichtlinien über die Handhabung und Verwendung von Nadelbäumen kleineren und mittleren Wuchses, die in Diensträumen Verwendung als Dienstweihnachtsbäume finden (ArbOrgRichtl. Dwbm, Fassung vom 01. Dezember 1980):

§1 Dienstweihnachtsbäume
Dienstweihnachtsbäume (Dwbm) sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder natürlichen Bäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in Diensträumen aufgestellt werden.

§2 Aufstellen von Dwbm
Dienstweihnachtsbäume dürfen nur von sachkundigem Personal nach Anweisung des unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden. Dieser hat darauf zu achten, dass:

    1. der Dwbm mit seinem unteren, der Spitze entgegengesetzten Ende, in einen zur Aufnahme von Baumenden geeigneten Halter eingebracht und befestigt wird,
    2. der Dwbm in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, dass er senkrecht steht (in schwierigen Fällen ist ein zweiter Beamter hinzuziehen, der die Senkrechtstellung überwacht, bzw. durch Zurufe wie mehr links, mehr rechts usw. korrigiert),
    3. im Unfallbereich des Dwbm keine zerbrechlichen oder durch umfallende DwBm in ihrer Funktion zu beeinträchtigenden Anlagen vorhanden sind.

§3 Behandlung der Beleuchtung
b_150_100_16777215_00___images_stories_satire_weihnachtsbaum1.png Die Dwbm sind mit weihnachtlichem Behang nach Maßgabe des Betriebsleiters zu versehen. Weihnachtsbaumbeleuchtungen, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen eines Brennstoffs mit Flammenwirkung beruht (sog. Kerzen), dürfen nur Verwendung finden, wenn die Bediensteten über die Gefahren von Feuerbrünsten hinreichend unterrichtet sind und während der Brennzeit der Beleuchtungskörper ein in der Feuerbekämpfung unterwiesener Beamter mit Feuerlöscher bereitsteht.

§4 Aufführen von Krippenspielen und Absingen von Weihnachtsliedern
In Dienststellen mit ausreichendem Personal können Krippenspiele unter Leitung eines erfahrenen Vorgesetzten zur Aufführung gelangen. Zur Besetzung sind folgende in der Personalplanung vorzusehende Personen notwendig:

    Maria: möglichst weibliche Beamtin oder ähnliche Person
    Josef: älterer Beamter mit Bart
    Kind: kleinwüchsiger Beamter oder Auszubildender
    Esel und Schafe: geeignete Beamte aus verschiedenen Laufbahnen
    Heilige Drei Könige: sehr religiöse Beamte

Zum Absingen von Weihnachtsliedern stellen sich die Bediensteten unter Anleitung eines Vorgesetzten ganz zwanglos nach Dienstgraden geordnet um den Dwbm auf. Eventuell vorhandene Weihnachtsgeschenke können bei dieser Gelegenheit durch den Vorgesetzen in Gestalt eines Weihnachtsmannes an die Untergebenen verteilt werden.

Wir bitten, vorgenannte Richtlinie in geeigneter Weise in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen bekannt zu geben.

Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Im Auftrag
Müller-Lüdenscheidt




Kommentar schreiben

Kommentare geben die Meinung des Lesers wieder.


Sicherheitscode
Aktualisieren

Kommentare

  • Schickes Smartphone

    Klaus E. 18.05.2012 21:44
    Textil, Elektronic, egal. Hautpsache billig. Und die Politiker der EU sehen dabei zu, den so halten sie ...

    Weiterlesen...

     
  • Schickes Smartphone

    Meister 17.05.2012 08:20
    Erstaunlich, daß wir in Europa nicht in der Lage sind, solche Geräte selber zu produzieren. Bei Autos ...

    Weiterlesen...

     
  • URA auch für Onlinespeicher

    Meister 17.05.2012 08:12
    schön langsam wird der Computer zum Geldeinwurfauto maten.

    Weiterlesen...

     
  • Schickes Smartphone

    Georg 16.05.2012 22:34
    Das gilt aber dann für alle Elektronikgerät e, ob aus China oder Indien.

    Weiterlesen...

     
  • URA auch für Onlinespeicher

    Claudia S. 11.05.2012 10:05
    Es ist eben die Aufgabe einer Kulturministeri n, Geld für die Finanzierung von Musikantenstadl und ...

    Weiterlesen...

Ähnliche Beiträge

- Und ein Impressum gibts auch !