Darf die Polizei in Österreich ungestraft Menschen misshandeln oder bedrohen ? Öfter mag der Eindruck entstehen, gegen Täter in Uniform wird nur sehr zögerlich vorgegangen. Wie jedoch der Fall des Flüchtlings Bkary J. zeigt, mahlen die Mühlen der Justiz in solchen Fällen eben langsamer.
4 Jahre um zu einer Entscheidung zu kommen, das mag sicherlich auch daran liegen, dass eben Polizisten wissen, wie man alle Rechtsmittel ausschöpft und auch durch ihre Gewerkschaft dementsprechend geschützt werden. Ein Umstand, der jedoch in einem funktionierenden Rechtsstaat seine Berechtigung hat.Dazu kommt noch, dass natürlich auch Polizisten (wie im Fall des erschossenen Jugendlichen in Krems), solange als unschuldig zu gelten haben, bis das Gegenteil bewiesen ist.
Am 13.April 2006 wurden Misshandlungsvorwürfe vorerst gegen drei Wiener Polizisten bekannt. Sie sollen einen Schubhäftling (Bakary J) nach einer abgebrochenen Abschiebung in eine Wiener Lagerhalle gebracht, dort geschlagen und ihm mit dem Überfahren gedroht haben. Die Rolle eines vierten WEGA-Mannes am Ort des Geschehens war unklar.
Einige Tage später, die damalige Innenministerin Liese Prokop (ÖVP) sprach sich für eine "lückenlose" Aufklärung der Misshandlungsvorwürfe aus. Man solle aber in der Folge die Polizei als Ganzes "nicht schlecht machen".
Ende April 2006: Eine Diskussion über eine mögliche Abschiebung von Bakary J. vor einem möglichen Prozess gegen die Beamten entbrannte. Die Entscheidung darüber lag beim Innenministerium. Dort hieß es dazu, dass keine Abschiebung geplant sei.
Ende August 2006: Zum Prozessauftakt bekannten sich alle vier Angeklagten schuldig. Sie geben zu, ihren "Frust" an dem Gambier ausgelassen zu haben. Nach den Misshandlungen haben sie Bakary J. ins Spital gebracht, die Misshandlungen erklärten sie mit einem Fluchtversuch.
31. August 2006:Die drei Erstangeklagten wurden zu acht Monaten bedingt verurteilt. Sie sollten den Afrikaner abschieben und misshandelten ihn, nachdem das misslungen war. Der vierte Kollege, der die Halle aufgesperrt und einen Zeugen vertrieben hatte, erhielt eine Strafe von sechs Monaten bedingt."Das ist einfach nicht entschuldbar. Man muss als Bürger darauf vertrauen können, dass man nicht verprügelt wird, wenn man die Polizei bemüht", sagte der Richter in seiner Begründung.
Strafrechtlich waren die Polizisten wegen Quälens eines Gefangenen zu bedingten Haftstrafen zwischen sechs und acht Monaten verurteilt worden. Sie hatten dem Gambier nach einer nicht durchgeführten Abschiebung umfangreiche Frakturen von Jochbein, Kiefer und Augenhöhle zugefügt. In dienstrechtlicher Hinsicht sprach sich der Disziplinaranwalt deshalb für ihre Entlassung aus dem Polizeidienst aus, fand mit dieser Forderung bei den Disziplinarbehörden aber kein Gehör.
Und dann: 16. Dezember: Suspendierung aufgehoben
Die vier rechtskräftig verurteilten WEGA-Beamten dürfen wieder Polizeidienst verrichten. Die Disziplinarkommission der Wiener Polizei erteilte jetzt Geldstrafen, die Suspendierung der Beamten wurde allerdings aufgehoben. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig, da dagegen berufen wurde.Die beim Bundeskanzleramt eingerichtete Disziplinar-Oberkommission reduzierte jedoch in zweiter Instanz sogar bei drei Beamten die ursprünglich verhängten Geldstrafen
Nun begann ein längerer Rechtsstreit der durch fast alle Instanzen ging.
Am 8. Jänner 2010 berichtet orf.at, dass der Fall nun Abgeschlossen sei, es gebe keine weiteren Rechtsmittel mehr. Überraschend das Urteil:
2 der Polizisten wurden entlassen, ein dritter erhielt die höchstmögliche Geldstrafe in der Höhe von fünf Monatsbezügen und der vierte, der bereits in Pension war, bekam alle aus seinem Dienstvertrag stammenden Sonderrechte (was immer das auch sein kann) gestrichen.
| Josef Phillip Bischof, Rechtsvertreter von Bakary J. im Strafverfahren gegen die vier WEGA-Beamten, bezeichnete die Entscheidung als "einzig sinnvolle Reaktion des Rechtsstaates auf folternde Beamte". |