Zivilcourage gibt es noch. Die Bewohner von Röthis jedenfalls zeigten sie, als es darum ging die ihrer Meinung nach ungerechtfertigte Abschiebung einer kosovarischen Flüchtlingsfamilie zu verhindern.
Gegen 4:00 Morgens, wollten die Behörden zur Tat schreiten und die Polizei wollte die Familie mit ihren Kleinkindern abholen. Dagegen jedoch stellten sich rund 30 Bürger aus der Gemeinde zumindest vorerst erfolgreich zur Wehr.
Der Bürgermeister von Röthis, Norbert Mähr, erreichte in Telefonaten mit Behördenvertretern in der Nacht, dass die Aktion abgebrochen wurde. Die Familie wurde nicht wie geplant ins Anhaltezentrum in Bludenz transportiert. Dort sollte die Reisefähigkeit eines erkrankten Kindes der Familie geprüft werden, bevor es zum Flughafen nach Zürich gehen sollte.
Laut Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler (ÖVP) waren alle Asylbescheide für die Familie negativ. Zwar sei die Familie gut integriert, sagt Schwärzler, er verweist aber darauf, dass die Landesbehörden nur im Auftrag der Asylbehörden gehandelt hätten.
Fraglich bleibt allerdings, ob Behörden wirklich mit deratigen Nacht und Nebel Aktionen glaubhaft bleiben. Als Grund für die Abschiebung wurde unter anderem ein in Deutschland gegen den Vater bestehendes Aufenthaltsverbot angeführt. Diese Aufenthaltsverbot jedoch ist bereits aufgehoben worden und kam aufgrund eines "unerlaubten" Besuches der dort lebenden Familie zu stande.
| Laut Martin Fellacher von der Flüchtlingshilfe der Caritas hat der Familienvater in München seine Eltern besucht. Als Asylwerber in Österreich hätte er aber das Land nicht verlassen dürfen. So kam es zu dem Aufenthaltsverbot in Deutschland. Wegen dieses Verbots hat der österreichische Asylgerichtshof die Abschiebung für zulässig erklärt - was wiederum ein humanitäres Aufenthaltsrecht ausschließt. |
Die Grünen übten am Donnerstagvormittag heftige Kritik an der geplanten Abschiebung. Landeschef Johannes Rauch: "Um das häufigste Gegenargument sofort zu entkräften: Selbst wenn alle Asylverfahren abgeschlossen und alle Rechtsmittel erschöpft sind, also eine Abschiebung nach formalen juristischen Kriterien rechtmäßig wäre: So, wie das in Röthis gehandhabt wurde, kann es nicht sein!" Man könne nicht eine Familie mit kleinen Kindern um 4.00 Uhr aus dem Bett holen und bei Nacht und Nebel abschieben. Diese Praxis sei sofort einzustellen, so Rauch an die Adresse von Schwärzler.