Wenn es ums Abkasieren geht, ist niemand so harnäckig wie die Contentindustrie. Nachdem die Höchstegerichte in Österreich die URA für Festplatten zu Fall brachten, versuchen nun Ministerin Claudia Schmied (SPÖ) und Beatrix Karl (ÖVP) eifrig, noch eine Hintertür zu finden, die ihren Auftraggebern das Abkasieren ermöglicht.
Nein, der Download aus dem Internet ist sobald er auf der Festplatte landet nicht legal, auch wenn die URA (Urheberrechtsabgabe) an die Austro Mechana dafür bezahlt wurde. Hier geht es nicht darum, für die Anwender Rechtssicherheit zu schaffen, es gehts ums abkassieren.
Egal ob CD/DVD Rohlinge, (dafür bezahlen die Österreicher bereits URA), USB Sticks, Festplatten, Drucker (wird bereits in Österreich abkassiert), Speicherkarten für Handys und Fotoapparate, etc. In Zukunft will die Austro Mechana überall mitnaschen. An wen das Geld dann weiter gereicht wird, das bleibt das grosse Geheimnis.
Die Fadenscheinige Begründung dafür, es könnten ja Urheberrechtlich relevante Inhalte auf dem Datenträger gespeichert, bzw auf dem Drucker ausgedruckt werden. Logisch könnte das erscheinen, wenn nach bezahlen der URA, alles gespeicherte legal erklärt würde. Aber so war und ist das nicht gemeint. Zuerst kassieren, dann verklagen.
Die österr. Kulturministerin Claudia Schmied scheint eine recht grosse Anhängerin der Content Industrie zu sein. Sie lässt keine Gelegenheit aus, jeder öffentliche Auftritt wie Buchmessen, Ausstellungen, usw. ist ihr recht, immer wieder ihren unerbitterlichen Einsatz für "Kasse mit URA" zu verdeutlichen.
Die armen Musikverlage, Buchverlage, usw. nagen eben am Hungertuch, ist doch der Ertrag durch die sogenannte "Leerkassettenvergütung" stark zurück gegangen. Und wer sich an einen zusätzlichen Geldsegen für den er keinen Handgriff zu tun braucht erst gewohnt hat, der will ohne diesen Ertrag nicht mehr leben.
Bedenkt man, wie hoch die URA Sätze die diesen Herrschaften (und Damen) vorschweben sind, so kann man fast von einer Verdoppelung des Festplattenpreises ausgehen. In Österreich wurden bereits bis zum Einschreiten der Gerichte, URA Sätze für eine 500 GB Harddisk von rund 26 €uro verlangt. Für grosse Unternehmen hat aber die Austro Mechana ein Herz, da wird es dann billiger.
Bisher hat das URA Gesetzt nur einen möglichen Ausweg ( § 42 Abs 6 UrhG). Wer nachweisen kann, dass auf seinem Medium, zB CD Rohling, keine Urhenberrechtlich relevanten Inhalte sind, bzw. alles mit Einwilligung des Urhebers gespeichert wurde, der kann die URA Rückerstattung beantragen. Dazu muss die URA allerdings auf der Rechnung ausgewiesen sein.
Liebe Leute, es wird Zeit, alle alten, defekten, verschriebenen und mit müll angefüllten CD/DVD Rohlinge zu sammeln und an die Austro Mechana zu senden. Auf diese Art wird der Abfall auch entsorgt.(Adresse auf der Website)
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